Selektivverträge in Schleswig-Holstein
Das Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG) war 2004 der Startschuss für die Integrierten Versorgung und somit der erste Schritt für den Wandel vom „Kollektivvertrag“ zum „Selektivvertrag“ im deutschen Gesundheitssystem. Mit den hausarztzentrierten Verträgen nach § 73b SGB V hat dieser Wandel eine neue Qualität erhalten. Die sozialen Systeme werden derzeit auch in Schleswig-Holstein – im Sinn der Leistungsfähigkeit und Effektivität – den veränderten nationalen und internationalen Bedingungen angepasst und nachhaltig geändert.
Die Interviews
Zu diesem Thema stehen unseren Mitgliedern und Abonnenten folgende Interviews zur Verfügung:
Dr. med. Klaus Bittmann
Vorsitzender der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG.
Dr. Johann Brunkhorst
Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holstein der Techniker Krankenkasse
Prof. Dr. Arno Deister
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Ärztlicher Direktor des Klinikums Itzehoe
Andreas Hering
Referent für besondere Versorgungsformen in der Direktion der AOK NordWest
Dietmar Katzer
Leiter des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Schleswig-Holstein