Möglichkeiten und Auswirkungen des § 116 b
Mit der Neufassung des § 116 b im GKV-WSG wurden den Krankenhäusern neue Möglichkeiten der Behandlungen im ambulanten Bereich eröffnet. Danach können Kliniken Anträge zur ambulanten Behandlung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen stellen. In einer Richtlinie zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus wird der G-BA eine Konkretisierung der Voraussetzungen erarbeiten. In Schleswig-Holstein haben sich bereits sehr früh die Aufsichtsbehörde, die Krankenkassen und interessierte Kliniken mit dem Thema beschäftigt und in einer dafür gebildeten Arbeitsgruppe auf die Rahmenbedingungen geeinigt. Die KV hat die Verhandlungen moderierend begleitet.
Zu diesem Thema stehen unseren Mitgliedern und Abonnenten folgende Interviews zur Verfügung:
Dr. Peter Froese
Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e.V.
Bernd Krämer
Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH)
Patrick Reimund
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), Abteilung Planung und Finanzen KGSH