Versorgungsverbesserungsgesetz
Wirklich besser, weil jetzt alle mitspielen dürfen?
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege schiebt der Bund viele Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege an. So soll jeder Versicherte einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben, es soll mehr Personal im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in der Altenpflege und mehr Hebammen in Kliniken geben. Weiter ist vorgesehen die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren.
Das Gesetz sieht für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro vor. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Kassen einmalig acht Milliarden Euro entnommen und in den Gesundheitsfonds überführt.
Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge über die Gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Auf diese Weise soll regionalen Versorgungsbedarfen stärker Rechnung getragen werden. In der Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen und finanziert werden.
Alle diese Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Versorgung der Patienten beitragen – ob das wirklich so ist und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, wollen wir in der aktuellen „talk about“-Reihe näher erläutern und mit unterschiedlichen Marktteilnehmern diskutieren.
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