Telematikinfrastruktur
Online-Kommunikation per Datenautobahn im Gesundheitswesen
Zum 1. Januar 2016 ist das „Gesetz für sichere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen“, das so genannte E-Health-Gesetz, in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel ist es, alle an der Patientenversorgung beteiligten Institutionen wie Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten, Zahnärzte sowie die Krankenkassen miteinander digital zu vernetzen. Informationen sollen künftig schneller und sicherer verfügbar gemacht werden. Die im E-Health Gesetz stehende Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wurde mehrfach verlängert, zuletzt auf den 30.06.2019. Ärzte und Psychotherapeuten müssen die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI allerdings bis spätestens 31. März verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, ansonsten drohen Honorarkürzungen.
Unsere Interviewreihe „Talk about“ nimmt sich dieses brandaktuellen Themas an und möchte klären, in wieweit die TI bereits in Schleswig-Holstein die Akteure unterstützt bzw. möglicherweise eher überfordert.
Die Interviews
Zu diesem Thema stehen Ihnen folgende Interviews zur Verfügung:
Übersicht unserer Interview-Themen